Neuanmeldung und Verlängerung Einkaufsausweise:
Jeden Donnerstag 14.00 Uhr—16.00 Uhr.

 

Grundsätzliches

Die Tafel Dieburg e.V. ist kein Supermarkt im herkömmlichen Sinne. Wir können nur weitergeben, was uns gespendet wurde. Daher haben wir täglich ein wechselndes Angebot. Wir dürfen die uns überlassenen Lebensmittel nur an hilfsbedürftige Menschen weitergeben und haben dies dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen.

Sie können bei uns einkaufen, wenn Sie:

  • über ein geringes Einkommen / Rente / Arbeitslosengeld I verfügen

oder

  • Sozialleistungen beziehen (z.B. Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II= Hartz IV, Grundsicherung)

Die Einkommensgrenze liegt z.Zt. bei monatlich 1.300 € (netto) für Alleinstehende, 1.650 € (netto) für 2 Erwachsene, und für jeden weiteren Haushaltsangehörigen 350 € (netto) zusätzlich. Monatliche Belastungen wie Mietzahlungen oder Schuldentilgung bleiben unberücksichtigt.

Gegen einen geringen Kostenbeitrag (z.Zt. 2,00 € pro Einkaufskorb) können Sie bei Vorlage Ihres Personalausweises und unseres Einkaufsausweises zur Zeit in nachfolgender Häufigkeit bei uns einkaufen:

  • Einzelpersonen ein Einkauf pro Woche.
  • Zwei Personen ein Einkauf pro Woche (egal ob Kinder oder Erwachsene).
  • Ab drei Personen zwei Einkäufe pro Woche (egal ob Kinder oder Erwachsene).

Bei den ausgegebenen Lebensmitteln handelt es sich um qualitativ einwandfreie Waren, die aus Überproduktion stammen oder kurz vor Ablauf der Mindesthaltbarkeit sind. Die Menge und Auswahl der Lebensmittel richtet sich danach, was uns überlassen wird.

Zum Einkaufen erhalten Sie von uns einen Einkaufsausweis, der nach Einsicht Ihres Personalausweises und Ihrer Einkommensbelege in unserem Laden ausgestellt wird und eine begrenzte Gültigkeit besitzt. Nach erneutem Nachweis der Bedürftigkeit, kann der Ausweis verlängert werden.

Die Beantragung eines Einkaufsausweises ist nur Donnerstag von 14.00—16.00 Uhr möglich: Bringen Sie bitte dazu folgende Unterlagen mit:

  • Ihren Personalausweis
  • Nachweise über alle Nettoeinkünfte Ihrer Haushaltsgemeinschaft und wie viele Personen Ihrem Haushalt angehören (z.B. Lohnabrechnung, Sozialhilfe-, Arbeitslosengeld-, Rentenbescheid, Kindergeldnachweise bzw. Meldebescheinigung)
  • Monatliche Belastungen wie Mietzahlungen oder Schuldentilgung bleiben unberücksichtigt.

Ihre Angaben werden hierbei von uns streng vertraulich behandelt.

Falls Sie Zweifel haben, ob Sie bei uns Lebensmittel erhalten können, wenden Sie sich bitte an uns.

Unsere Laden-Öffnungszeiten:

  • Montag von 10.00–12.30 Uhr.
  • Dienstag von 09.30–12.00 Uhr.
  • Mittwoch und Donnerstag von 09.00–12.00 Uhr.
  • Freitag von 09.00–13.00 Uhr.

Bitte beachten Sie:
Die Tafel Dieburg e.V. haftet nicht für die ausgegebenen Lebensmittel. Die Waren werden nach bestem Wissen und nach Stückprüfung an Sie weitergegeben. Die Verwertbarkeit der Waren muss in jedem Einzelfall von Ihnen selbst geprüft werden.