Bürger:innen der folgenden Gemeinden (inkl. Ortsteile) können einen Einkaufsausweis beantragen:
Neu:kundinnen aus folgenden Gemeinden können leider nicht mehr angenommen werden. (Bestandskund:innen aus diesen Gemeinden dürfen weiterhin einkaufen):
(Stand: 20.03.2023)